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16.06.11

SPNV-Nord: Fernverkehrszüge auf der Moselstrecke müssen erhalten bleiben!

Kategorie: SPNV Nord, Gebiet VRT, Gebiet VRM

 

In seiner jüngsten Verbandsversammlung hat der Zweckverband Schienenperso-nennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) u. a. über die Zukunftsper-spektiven des Fernverkehrs auf der Moselstrecke zwischen Koblenz und Trier diskutiert. Anlass dafür waren Hinweise der Deutschen Bahn, möglicherweise das heutige Bedienungsangebot über das aktuelle Fahrplanjahr hinaus nicht mehr vollständig aufrecht erhalten zu wollen.

 

Neben den zahlreichen Zügen des Nahverkehrs verkehren heute auf der Moselstre-cke zwischen Trier und Koblenz noch an fast allen Tagen der Woche 6 Zugpaare des Fernverkehrs. Die Intercityzüge fahren überwiegend zwischen Luxemburg und Emden; dazu kommt eine tägliche ICE-Verbindung zwischen Trier und Berlin.

Verlautbarungen der Bahn zufolge ist die vollständige Aufrechterhaltung dieses Angebotes aus wirtschaftlichen Gründen nicht dauerhaft möglich. Man plane daher bereits für das kommende Fahrplanjahr Einschränkungen, über deren genauen Umfang jedoch noch keine näheren Angaben gemacht wurden.

 

Der SPNV-Nord sprach sich in seiner Sitzung deutlich gegen diese Planungen aus. Der Vorsitzende des Zweckverbandes, Herr Landrat Bertram Fleck aus Simmern, dazu: „Die Angebote des Fernverkehrs und des schnellen Regionalverkehrs ergänzen sich heute zwischen Trier und Koblenz zu einem gut funktionierenden Stundentakt. Jegliche Bedienungslücke in diesem System verschlechtert die Attraktivität des Schienenverkehrs auf dieser Strecke ganz erheblich.“

 

Vor dem Hintergrund dieser Diskussion wird sich der Zweckverband in Schreiben an die Bundesregierung und den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn wen-den, um dort die Aufrechterhaltung des derzeitigen Bedienungsangebotes einzufor-dern. Laut Grundgesetz ist die Gewährleistung eines ausreichenden Fernverkehrs-angebotes in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland eindeutig Aufgabe des Bundes. Sobald also die Bahn aus wirtschaftlichen Gründen bestimmte Verbindungen infrage stellt, muss der Bund nach Auffassung des Zweckverbandes tätig werden.

 

Der SPNV-Nord erinnerte zudem daran, dass die dauerhafte Bedienung der Mosel-strecke mit Zügen des Fernverkehrs auch eine der Voraussetzungen war, unter de-nen das Land Rheinland-Pfalz der rechtsrheinischen Streckenführung der Neubau-strecke zwischen Köln und dem Rhein-Main-Gebiet seinerzeit zugestimmt habe.